Kurz gesagt
Wer aus Deutschland nach Mallorca zieht, ist nicht automatisch weiter versichert. Entscheidend ist, ob Sie hier arbeiten, eine deutsche Rente beziehen oder keines von beidem. Wer auf Mallorca arbeitet, ist in der spanischen Sozialversicherung. Rentner mit ausschließlich deutscher Rente, die die Vorversicherungszeit erfüllen, bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei ihrer Krankenkasse und werden mit dem Formular S1 im öffentlichen System behandelt. Ohne Arbeit und ohne S1 brauchen Sie für die Residencia eine eigene Krankenversicherung.
Ich bin exklusiver Versicherungsagent der Sanitas und verkaufe private Krankenversicherungen. Trotzdem fange ich mit dem gesetzlichen Weg an. Viele, die aus Deutschland kommen, sind über ihre Krankenkasse oder über die spanische Sozialversicherung abgesichert, und das sollten Sie wissen, bevor Sie für irgendetwas bezahlen.
Eine Klarstellung vorab, weil die Namen ähnlich klingen: Salud Balear ist der Name meiner Agentur. Das öffentliche Gesundheitssystem der Balearen heißt IB-Salut, und mit ihm habe ich nichts zu tun.
Welche Krankenversicherung gilt für Sie nach dem Umzug nach Mallorca?
Das hängt von Ihrer Lage ab, nicht von Ihrem Pass. Arbeiten Sie auf Mallorca, versichert Sie Spanien. Beziehen Sie nur eine deutsche gesetzliche Rente und sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), bleibt Ihre Krankenkasse zuständig, und Sie nutzen mit dem S1 die öffentliche Versorgung auf der Insel. Privatversicherte behalten ihren Vertrag, bekommen aber kein S1.
| Ihre Lage | Wer ist zuständig? | Ihr erster Schritt |
|---|---|---|
| Sie arbeiten auf Mallorca, angestellt oder selbstständig | Die spanische Sozialversicherung (Seguridad Social) | Anmeldung (alta) in Spanien, danach die Gesundheitskarte beim IB-Salut |
| Sie beziehen nur eine deutsche gesetzliche Rente und sind in der KVdR | Ihre Krankenkasse, ob AOK, TK, Barmer oder eine andere | Formular S1 bei der Krankenkasse beantragen und beim spanischen INSS eintragen lassen |
| Sie beziehen zusätzlich eine spanische Rente | In der Regel die spanische Krankenversicherung | Bei Ihrer Krankenkasse nachfragen: Sie entscheidet |
| Sie sind privat versichert (PKV) | Ihr Versicherer, der Vertrag läuft in der EU weiter | Klären, was er in Spanien bezahlt; ein S1 gibt es nicht |
| Sie arbeiten nicht und haben kein S1, etwa als Frührentner | Niemand automatisch | Eine Krankenversicherung für die Residencia |
| Ehepartner und Kinder | Dieselbe Stelle wie bei der Person, über die sie versichert sind | Bei Rentnern ein eigenes S1 je Person, bei Arbeitnehmern die Eintragung als Angehörige beim INSS |
| Urlaub oder Überwintern, der Wohnsitz bleibt in Deutschland | Ihre Krankenkasse, über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) | EHIC mitnehmen und eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen |
Wer Anspruch auf die öffentliche Versorgung hat, zahlt im Gesundheitszentrum (centro de salud) und im öffentlichen Krankenhaus nichts: Das spanische Gesetz finanziert diese Leistungen vollständig aus öffentlichen Mitteln (Art. 8bis der Ley 16/2003). Für Medikamente gibt es dagegen eine Zuzahlung, und zum Facharzt kommen Sie in der Regel mit einer Überweisung Ihres Hausarztes (médico de familia).
Was passiert mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie als Rentner nach Mallorca ziehen?
Beziehen Sie nur eine deutsche Rente und erfüllen Sie die Vorversicherungszeit, bleiben Sie in der Krankenversicherung der Rentner und damit bei Ihrer Krankenkasse versichert, auch mit Wohnsitz auf Mallorca. So beschreibt es die Deutsche Rentenversicherung (Juni 2026). Beziehen Sie zusätzlich eine Rente aus Spanien, wechselt der Schutz in der Regel nach Spanien. Über den Verbleib entscheidet immer Ihre Krankenkasse.
Damit sind Sie in guter Gesellschaft. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nach eigenen Angaben mehr als 1,7 Millionen Renten an Menschen, die im Ausland leben, und nennt Spanien unter den wichtigsten Zielländern. Weil Sie Mitglied Ihrer Kranken- und Pflegekasse bleiben, laufen die Beiträge aus Ihrer Rente in der Regel weiter.
Voraussetzung für die KVdR ist die Vorversicherungszeit. Zwischen Ihrer ersten Erwerbstätigkeit und dem Rentenantrag müssen Sie in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert gewesen sein, als Mitglied oder über die Familienversicherung. Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre angerechnet (Merkblatt R0815 der Deutschen Rentenversicherung). Ob Sie die Bedingung erfüllen, prüft Ihre Krankenkasse beim Rentenantrag.
Wie beantragen Sie das Formular S1, und wo melden Sie es auf Mallorca an?
Das S1 beantragen Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse, am besten vor dem Umzug: Wer es erst danach beantragt, muss laut Merkblatt der EU-Kommission mit Verzögerungen rechnen. Auf Mallorca legen Sie es dem spanischen Sozialversicherungsträger INSS vor. Anschließend stellt Ihnen der IB-Salut die Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria) aus, mit der Sie Ihr Gesundheitszentrum nutzen.
Der Ablauf, Schritt für Schritt:
- Beantragen Sie das S1 bei Ihrer Krankenkasse, für jede Person einzeln. Ihr Ehepartner braucht ein eigenes Formular.
- Melden Sie sich im Rathaus Ihrer Gemeinde an (empadronamiento). Der IB-Salut verlangt die aktuelle Meldebescheinigung, wenn er eine neue Adresse erfasst, außer bei 26 Gemeinden auf Mallorca, darunter Palma, Calvià und Manacor. Eine Meldebescheinigung für Reisezwecke wird nicht angenommen.
- Lassen Sie beim INSS Ihren Anspruch anerkennen: mit dem S1 und dem Antrag „Solicitud de reconocimiento del derecho a la asistencia sanitaria“, in einer Geschäftsstelle (CAISS) mit Termin oder online. Eingetragen wird das S1 von der Provinzdirektion des INSS, die Ihnen auch das Papier für das Gesundheitszentrum gibt.
- Beantragen Sie die Gesundheitskarte beim IB-Salut. Online wählen Sie im Verfahren für die tarjeta sanitaria individual (TSI) den Grund „solicitud inicial“; dafür brauchen Sie ein spanisches digitales Zertifikat, einen elektronischen DNI oder Cl@ve permanente. Ohne diese Zugänge gehen Sie ins Gesundheitszentrum, mit Termin über INFOSALUT CONNECTA, Telefon 971 220 000.
- Bringen Sie Ihre NIE, Ihren Reisepass oder Personalausweis und ein aktuelles Farbfoto im Format 26 x 32 mm mit. Die Karte gilt vier Jahre.
Manche deutschsprachigen Ratgeber schreiben, die Gesundheitskarte komme vom INSS. Das ist eine Verkürzung. Das INSS erkennt den Anspruch an, die Karte stellt die Region aus, auf den Balearen also der IB-Salut (Art. 3bis der Ley 16/2003).
Können Sie sich mit S1 weiter in Deutschland behandeln lassen?
Ja. Zahlt Deutschland Ihre Rente, haben Sie und Ihre Familienangehörigen sowohl in Deutschland als auch in Spanien Anspruch auf medizinische Behandlung. Deutschland steht auf der Liste der Länder, für die diese Regel gilt, so das EU-Portal Your Europe (Stand August 2026). Bei Renten aus Ländern, die nicht auf der Liste stehen, gilt der volle Anspruch nur im Wohnland.
Für alle, die regelmäßig nach Deutschland reisen oder dort einen Facharzt behalten möchten, ist das ein handfester Vorteil des S1. Wie es praktisch abläuft, also mit welchem Nachweis Sie in der deutschen Praxis behandelt werden, erklärt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bekommen Sie auf Mallorca weiter Pflegegeld?
Ja, solange Sie in Deutschland krankenversichert bleiben. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Das Pflegegeld zahlt Ihre deutsche Pflegekasse direkt aus, Pflegesachleistungen wie einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim erhalten Sie dagegen nach spanischem Recht, soweit es sie vorsieht. So erklärt es die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) in ihrem Merkblatt für Rentner mit Wohnort im Ausland (Stand März 2023).
Zwei Pflichten bleiben bestehen. Wer nur Pflegegeld bezieht, weist bei Pflegegrad 2 und 3 mindestens halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich ein Beratungsgespräch nach, durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft. Krankenhausaufenthalte von mehr als vier Wochen melden Sie der Pflegekasse.
Bekommen Sie in Spanien zusätzlich Sachleistungen, wird deren Wert auf das Pflegegeld angerechnet. Sagen Sie der Pflegekasse in dem Fall sofort Bescheid, sonst drohen Rückforderungen.
Was gilt, wenn Sie auf Mallorca arbeiten?
Wer auf Mallorca angestellt ist oder als Selbstständiger (autónomo) arbeitet, ist in Spanien sozialversichert: In der EU zählt das Land, in dem Sie arbeiten; so steht es auch im EU-Portal Your Europe (Art. 11 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Mit der Anmeldung (alta) bei der Seguridad Social haben Sie Anspruch auf die öffentliche Versorgung, und Ihre Familie wird beim INSS als Angehörige eingetragen.
Die Gesundheitskarte beantragen Sie dann wie oben beschrieben, mit Ihrer spanischen Sozialversicherungsnummer statt des S1. Schickt Sie ein deutscher Arbeitgeber nur vorübergehend nach Spanien, klären Sie die Versicherung vor der Abreise mit ihm und mit Ihrer Krankenkasse.
Für Selbstständige noch ein Detail aus dem spanischen Steuerrecht: Bei der direkten Gewinnermittlung (estimación directa) zählen die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung für Sie, Ihren Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder unter 25 als Betriebsausgabe, bis 500 € pro Person und Jahr (Art. 30 des spanischen Einkommensteuergesetzes, Ley 35/2006). In der Pauschalbesteuerung (módulos) gilt das nicht.
Was gilt, wenn Sie in Deutschland privat versichert sind?
Ihre private Krankenversicherung endet nicht mit dem Umzug. Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen EU-Staat, läuft der Vertrag weiter, und der Versicherer muss höchstens die Leistungen erbringen, die er bei einem Aufenthalt in Deutschland erbringen müsste (§ 207 Abs. 3 VVG). Ein S1 bekommen Sie als Privatversicherter in der Regel nicht; es kommt aus der gesetzlichen Versicherung.
Im öffentlichen System auf Mallorca sind Sie damit nicht versichert. Sie gehen also in der Regel zu privaten Ärzten und Kliniken und rechnen mit Ihrem Versicherer ab. Fragen Sie ihn vor dem Umzug schriftlich, ob er in Spanien direkt mit Kliniken abrechnet oder ob Sie die Rechnungen vorstrecken, und ob Ihr Tarif Behandlungen im EU-Ausland in voller Höhe erstattet.
Für die Anmeldung als Resident ohne Arbeit verlangt Spanien eine Krankenversicherung, die in Spanien einen dem öffentlichen System gleichwertigen Schutz bietet. Die Vorschrift lässt ausdrücklich auch eine im Ausland abgeschlossene Police zu (Orden PRE/1490/2012, Art. 3.2.c). Ob die Ausländerbehörde (Extranjería) Ihre deutsche Police im Einzelfall anerkennt, kann ich Ihnen nicht zusagen. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Versicherers, dass der Vertrag Sie in Spanien im vollen Umfang schützt, macht die Prüfung leichter.
Wenn Sie überlegen, die deutsche PKV gegen eine spanische Police zu tauschen, kündigen Sie erst, wenn die neue angenommen ist. Und rechnen Sie mit Wartezeiten. Sanitas erlässt sie mit der Wechselaktion nur, wenn Sie mindestens ein Jahr bei einer anderen Gesellschaft in Spanien vollversichert waren, die neue Police ohne Lücke anschließt und der bisherige Schutz vergleichbar ist; eine deutsche PKV zählt dafür nicht. Geburt und bariatrische Chirurgie bleiben in jedem Fall ausgenommen.
Was gilt ohne Arbeit und ohne S1, etwa als Frührentner?
Dann sind Sie weder über eine Krankenkasse noch über Spanien automatisch versichert. Für die Anmeldung als EU-Bürger (certificado de registro) brauchen Sie eine Krankenversicherung mit einem Schutz, der dem öffentlichen System gleichwertig ist; meist ist das eine private Police. Nach einem Jahr Wohnsitz kommt außerdem der convenio especial in Frage, ein bezahlter Beitritt zum öffentlichen System.
Das betrifft vor allem Frührentner und Privatiers, die vor der gesetzlichen Rente auswandern. Was die Vorschrift genau verlangt und welche Police sie erfüllt, steht im Ratgeber Krankenversicherung für die Residencia ohne S1. Hier nur die Eckdaten: Sanitas Residents für Visum hat weder Zuzahlung noch Wartezeiten, EU-Bürger können es für das certificado de registro (EX-18) abschließen, ein Neuabschluss ist bis 64 Jahre möglich und setzt einen vollständigen Gesundheitsfragebogen voraus. Mit 60 kostet es auf Mallorca umgerechnet 244,17 € im Monat, abgerechnet als 1.465,02 € pro Halbjahr.
Der convenio especial kostet beim IB-Salut 60 € im Monat unter 65 Jahren und 157 € ab 65, die Beträge des Real Decreto 576/2013. Sie müssen in einer Gemeinde der Balearen gemeldet sein und keinen anderen Zugang zum öffentlichen System haben. Das Dekret verlangt vorher ein Jahr ununterbrochenen Wohnsitz in Spanien; der IB-Salut zählt auf seiner Seite auch ein Jahr in einem anderen Land der EU oder des EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich. Kommen Sie direkt aus Deutschland, fragen Sie dort nach, bevor Sie davon ausgehen, dass Sie ein Jahr warten müssen. Medikamente auf Rezept sind im convenio nicht enthalten; die zahlen Sie voll.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf Mallorca?
Für Urlaub und Überwintern als Grundschutz, für einen Wohnsitz nicht. Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte, EKVK) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte deckt bei vorübergehenden Aufenthalten medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System. Private Kliniken deckt sie nicht, und auch keinen Rücktransport nach Deutschland. Sobald Mallorca Ihr Wohnsitz ist, brauchen Sie ein S1, die spanische Sozialversicherung oder eine eigene Police.
Die EU formuliert es eindeutig: Die Behandlung durch private Gesundheitsdienstleister ist durch die Karte nicht abgedeckt. Gehen Sie mit der EHIC in eine Privatklinik, zahlen Sie dort also selbst. Im öffentlichen System gehen Sie zuerst ins Gesundheitszentrum; im Notfall direkt ins Krankenhaus oder über die 112.
Auch im öffentlichen System ist nicht alles frei. Mit der EHIC zahlen Sie für Medikamente laut DVKA in der Regel 50 % des Preises, als Rentner 10 %. Wer in Spanien versichert ist, zahlt je nach Einkommen 40 bis 60 % des Preises, die meisten Rentner 10 %. Die DVKA nennt in ihrem Merkblatt „Urlaub in Spanien“ (Stand Februar 2026) ausdrücklich, was die gesetzliche Versicherung nicht trägt: Rücktransport, die in Spanien üblichen Zuzahlungen und private Behandlungen. Sie empfiehlt deshalb dringend eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Das gilt erst recht, wenn Sie mehrere Monate auf der Insel überwintern.
Welche öffentlichen Krankenhäuser und Notrufnummern gibt es auf Mallorca?
Der IB-Salut betreibt auf Mallorca vier öffentliche Krankenhäuser: Son Espases und Son Llàtzer in Palma, das Hospital de Manacor und das Hospital Comarcal de Inca. Welches für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer Adresse ab. Bei Lebensgefahr wählen Sie 112 oder 061; die 112 der Balearen nimmt Anrufe auch auf Deutsch an.
| Krankenhaus | Ort | Gesundheitssektor |
|---|---|---|
| Hospital Universitario Son Espases | Palma, Carretera de Valldemossa, 79 | Ponent |
| Hospital Universitario Son Llàtzer | Palma, Carretera de Manacor, km 4 | Migjorn |
| Hospital de Manacor | Manacor, Carretera Manacor-Alcúdia | Llevant |
| Hospital Comarcal de Inca | Inca, Carretera vieja de Llubí | Tramuntana |
Jedes der vier Krankenhäuser versorgt einen der vier Gesundheitssektoren der Insel, und Ihr Gesundheitszentrum gehört zu einem davon. Son Espases ist nach Angaben des IB-Salut außerdem das Referenzkrankenhaus für alle Inseln.
Für Dringendes, das nicht bis zum nächsten Termin beim Hausarzt warten kann, hat die Primärversorgung rund um die Uhr Anlaufstellen, die PAC und SUAP heißen. Die 061 ist der medizinische Notdienst des IB-Salut (SAMU 061). Von allen Anrufen, die die 112 der Balearen 2024 beantwortet hat, waren laut Landesregierung 6,07 % auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Die privaten Krankenhäuser sind ein eigenes Netz. Welche davon im Sanitas-Verzeichnis für Mallorca stehen und welche eine Notaufnahme haben, steht im Ratgeber Privatkliniken auf Mallorca.
Wie lange warten Sie im öffentlichen System auf einen Facharzt?
Wer am 31. Dezember 2025 auf den Balearen auf einen ersten Facharzttermin wartete, wartete im Schnitt schon 71 Tage, auf eine Operation 105 Tage. Beides liegt unter dem spanischen Durchschnitt von 102 und 122 Tagen. Die Zahlen stammen aus dem Wartelisten-System des spanischen Gesundheitsministeriums (SISLE-SNS).
Der Durchschnitt verdeckt eine große Streuung. 44,4 % der Patienten auf der Liste für einen ersten Facharzttermin warteten länger als 60 Tage. Auf der Liste für Operationen standen 17.075 Menschen, davon 3.832 (22,4 %) seit mehr als sechs Monaten. Das sind Werte für die ganze Region und alle Fachrichtungen; der IB-Salut veröffentlicht auf seiner Website täglich die Zahlen je Krankenhaus.
Wichtig
Balearen, 31. Dezember 2025: im Schnitt 71 Tage Wartezeit auf den ersten Facharzttermin (Spanien: 102) und 105 Tage auf eine Operation (Spanien: 122). Quelle: spanisches Gesundheitsministerium, SISLE-SNS.
Ob 71 Tage viel sind, hängt davon ab, worauf Sie warten. Zwei Monate auf den Hautarzt nimmt der eine gelassen hin, der andere nicht. Genau das entscheidet am Ende, ob Sie eine private Police dazunehmen.
Sprechen die Ärzte auf Mallorca Deutsch?
Im öffentlichen System können Sie sich nicht darauf verlassen. Amtssprachen der Balearen sind Spanisch und Katalanisch (Art. 4 des Autonomiestatuts), und ob Ihr Hausarzt Deutsch spricht, hängt von der Person ab. Bei Sanitas lassen sich Ärzte in der App Mi Sanitas, die es auf Englisch gibt, nach ihren Sprachen filtern.
Welche Ärzte im Sanitas-Netz auf Mallorca Deutsch sprechen, verspreche ich Ihnen hier nicht. Prüfen Sie es in der App, bevor Sie sich auf eine Praxis festlegen.
Sanitas hat seit November 2025 ein eigenes medizinisches Zentrum in Palma, in der Avinguda del Gran i General Consell 6, wenige Schritte von der Plaça d'Espanya. Dort gibt es Sprechzimmer, Bildgebung, Kardiologie, Augenheilkunde, HNO, ein Rehabilitationszentrum und eine Zahnklinik.
Ich selbst spreche Deutsch, Englisch, Spanisch und Katalanisch. Ihre Fragen zur Versicherung können wir also auf Deutsch klären.
Wann lohnt sich zusätzlich eine private Krankenversicherung?
Hängt Ihre Residencia davon ab, ist sie Pflicht. Sonst ist es eine Abwägung: Haben Sie über Arbeit oder S1 Anspruch auf die öffentliche Versorgung und kommen mit Überweisung und Wartezeiten zurecht, reicht das öffentliche System. Was eine private Police vor allem bringt, ist die Wahl: Sie gehen zu dem Facharzt im Verzeichnis des Versicherers, den Sie selbst aussuchen.
Auf den Balearen haben 30,1 % der Bevölkerung eine private Krankenversicherung, im spanischen Durchschnitt 26,2 %, laut IDIS-Bericht 2026 mit Daten von 2025. Drei von zehn also, nicht die Mehrheit. Eine private Police nimmt Ihnen den Anspruch auf die öffentliche Versorgung nicht: Sie können beide nutzen.
So würde ich an Ihrer Stelle entscheiden, einschließlich dessen, worauf Sie jeweils verzichten.
Arbeiten Sie hier oder haben ein S1, holen Sie sich zuerst die Gesundheitskarte und nutzen ein paar Monate das öffentliche System. Stört Sie dann vor allem die Wartezeit auf Fachärzte, ist Sanitas Más Salud mit mittlerer Zuzahlung die Variante mit dem niedrigsten Beitrag: 76,02 € im Monat mit 40 Jahren, dazu 4 bis 15 € je Leistung, 8 € für einen Notfall und 12 € für eine komplexe Untersuchung. Ohne Zuzahlung sind es 108,18 €. Más Salud hat Wartezeiten, etwa sechs Monate für High-Tech-Diagnostik und acht für die Geburt. Die Tabellen nach Alter stehen im Ratgeber Krankenversicherung auf Mallorca: Kosten.
Ab 60 wird der Gesundheitsfragebogen zur eigentlichen Frage. Más Salud fragt nach Ihrer Gesundheit und kostet mit 67 Jahren 194,01 € im Monat mit mittlerer Zuzahlung. Sanitas Único fragt nicht, hat keine Altersgrenze für den Abschluss und kostet mit 67 Jahren 60,90 €. Krankenhausaufenthalte und Operationen stehen allerdings nicht im veröffentlichten Leistungsumfang von Único. Mit S1 übernehmen die öffentlichen Krankenhäuser genau diesen Teil. Ohne S1 lässt Único Sie beim teuersten Teil allein. Was beide Tarife im Einzelnen decken, zeigt der Vergleich Más Salud oder Único: die Leistungen.
Ohne Arbeit und ohne S1 gibt es nichts abzuwägen: Ihre Residencia braucht die Police, und der Ratgeber zur Residencia ohne S1 zeigt, welche.
Suchen Sie jetzt Ihre Zeile in der Tabelle am Anfang dieser Seite. Steht dort Ihre Krankenkasse oder die Seguridad Social, beantragen Sie S1 oder Gesundheitskarte und geben dem öffentlichen System ein paar Monate; danach wissen Sie, wofür Sie eine private Police bezahlen würden. Steht dort „niemand automatisch“, kommt die Police zuerst. Im Fragebogen in zwei Minuten sehen Sie die Sanitas-Tarife für das Alter aller Personen in der Police, mit dem Preis laut Tarif.